Vergabe des Siegels

Qualitätsnachweise sind eine wichtige Hilfe bei der Orientierung. Das gilt auch für die Beurteilung von Arbeitgebern und Arbeitsbedingungen. Das Siegel fairerjob@logistik wird deswegen nur an Unternehmen vergeben, die eine objektive Prüfung bestanden haben.

Das Siegel fairerjob@logistik wird in zwei Stufen vergeben.

Für das Basissiegel müssen Unternehmen der Logistik belegen, dass sie die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

  • Lohnzahlung in Tarifhöhe (nach Tarif oder vergleichbar)
  • Pünktliche Lohnzahlung
  • Volle Spesenzahlung in Höhe der steuerlichen Spesenpauschale
  • Kostenfreie Arbeitskleidung
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung am Arbeitsplatz
  • Mindestens 27 Tage Erholungsurlaub
  • Unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen
  • Übernahme der Übernachtungskosten bei der regelmäßigen Wochenruhezeit für Kraftfahrer

Um das Premiumsiegel zu erhalten müssen Unternehmen der Logistik belegen, dass sie die Bedingungen des Basissiegels erfüllen bezahlen und ihren Mitarbeitern mindestens fünf zusätzlich soziale Leistungen anbieten. Die Leistungen im Einzelnen sind auf der Unterseite "Das Siegel fairerjob@logistik" aufgeführt.

Damit das Siegel wirklich eine Orientierung bieten kann und sich Beschäftigte und Auftraggeber auf die Aussagekraft verlassen können, wird die Einhaltung der Kriterien geprüft. Unternehmen, die das Siegel beantragt haben, müssen belegen, dass die Kriterien für die Vergabe des Siegels tatsächlich eingehalten werden. Für jedes einzelne Kriterium sind aussagefähige Unterlagen erforderlich.

Dazu verlangen wir folgende Unterlagen:

Grundsätzlich die Bestätigung der Tarifbindung durch einen Arbeitgeberverband oder Nachweis eines Haustarifvertrages oder Vorlage einer Stichprobe von Lohnnachweisen, Bestätigung durch den Steuerberater, Vorlage von Betriebsvereinbarungen und von Verträgen mit Dienstleistern, z.B. zur sichertechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung (bei Unternehmen, die in der BG Verkehr gesetzlich unfallversichert sind, kann das auch die Mitgliedschaft im ASD der BG Verkehr sein) oder die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft.

Für die Verleihung des Premiumsiegels sind je nach Kriterium Bestätigungen des Steuerberaters oder eine Stichprobe von Lohnnachweisen oder Betriebsvereinbarungen erforderlich, außerdem Verträge bzw. Vereinbarungen mit den unterschiedlichen Anbietern für Sachleistungen und für Dienstleistungen.