Zuschuss zur Kinderbetreuung

die Alternative zum Betriebskindergarten.

Sehr viele Kindergärten oder Einrichtungen zur Betreuung kleiner Kinder verlangen Gebühren. Für noch nicht schulpflichtige Kinder kann Dein Arbeitgeber einen Zuschuss zur Betreuung im Kindergarten oder in einer Kita leisten. Dabei kann er den Beitrag entweder direkt an die entsprechende Einrichtung zahlen oder über den Umweg der Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die Einrichtung sowohl zur Unterbringung als auch zur Betreuung von Kindern geeignet sein muss.

Leistungen des Arbeitgebers für die Betreuung von Kleinkindern in Kindergärten oder Ähnlichem sind für Dich steuerfrei, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. In der Praxis kommt diese Leistung nicht sehr oft vor, da steuerliche Risiken bestehen und der Verwaltungsaufwand vergleichsweise hoch ist.

Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber als ein Kriterium die Zahlung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung auswählen, sofern diese tatsächlich stattfinden.