Übernahme der Übernachtungskosten bei der regelmäßigen Wochenruhezeit bei Kraftfahrern

damit Du besser schlafen und Dich erholen kannst.

Wenn Du auf einer Ferntour für die regelmäßige Wochenruhezeit nicht zuhause übernachten kannst, darfst Du nicht im Lkw übernachten. Die Kosten für eine Übernachtung außerhalb des Lkw muss der Arbeitgeber übernehmen. Der Gesetzgeber sieht das so vor und Unternehmen mit dem Siegel fairerjob@logistik setzen diese Vorgabe auch tatsächlich um. Die meisten Unternehmen versuchen, Touren so zu planen, dass Du die regelmäßige Wochenruhezeit zuhause verbringen kannst. Manchmal klappt das aber nicht, weil die Tour z.B. im internationalen Fernverkehr zu lang ist.

Um das Siegel fairerjob@logistik zu erhalten, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Übernachtung außerhalb des Fahrerhauses für die regelmäßige Wochenruhezeit finanzieren, sofern solche Touren im Unternehmen vorkommen.