Sonderzahlungen

damit Du Deinen Urlaub und die Feiertage genießen kannst.

In der Weihnachtszeit und für einen Urlaub fallen schnell höhere Kosten an als sonst, sei es für Geschenke oder für eine Urlaubsreise. Arbeitgeber können deswegen eine sogenannte Sonderzahlung, auch bezeichnet als Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, zahlen. Hierbei handelt es sich um eine „kann-Leistung“. In Tarifverträgen kann geregelt sein, ob vom Arbeitgeber eine Sonderzahlung zu leisten ist und wie hoch diese ausfallen soll. Allgemein ist nicht vorgegeben, wie hoch eine Sonderzahlung ausfallen darf oder soll. In Unternehmen, in denen eine Sonderzahlung gezahlt wird, beträgt diese normalerweise einen fixen Betrag oder zwischen einem Drittel und einem ganzen Monatslohn. Wenn die Höhe der Sonderzahlung nicht arbeits- oder tarifvertraglich geregelt ist, kann die Zahlung auch von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängen. Die Sonderzahlung ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Sonderzahlungen sind eine optionale Leistung für das Premiumsiegel fairerjob@logistik