Reinigung Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber bzw. Zuschuss zu Reinigungskosten für Kleidung
damit du immer in frischer Wäsche arbeiten kannst.
Wenn der Arbeitgeber Arbeitskleidung zur Verfügung stellt, kann er die Kosten für Instandsetzung und Reinigung, z.B. durch eine Wäscherei, übernehmen. Wenn es sich eindeutig um Arbeitskleidung handelt, z.B. weil ein Firmenlogo oder der Firmenname aufgebracht ist, kann er auch ein „Wäschegeld“ für die Reinigung zahlen. Damit werden dann Deine Kosten für die Wäsche erstattet.
Dabei handelt es sich um eine „kann-Leistung“. Übernimmt Dein Arbeitgeber diese Kosten nicht, kannst Du aber Reinigungskosten für die Arbeitskleidung bei der Lohnsteuererklärung ansetzen, wenn diese eindeutig als Berufskleidung erkennbar ist. Genauere Informationen dazu kann Dir Dein Steuerberater geben.
Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber als eine auszuwählende Leistung die von ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung entweder auf ihre eigenen Kosten selbst reinigen oder den Beschäftigten ein „Wäschegeld" zahlen.