Lohnzahlung in Tarifhöhe

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Lohntarifverträge werden zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Lohntarife haben eine regionale Gültigkeit. Im Regelfall gilt ein Lohntarifvertrag für ein Bundesland, es gibt aber auch andere Regelungen. Wenn ein Unternehmen tarifgebunden ist, gilt für dieses Unternehmen automatisch der zutreffende Tarifvertrag. Nicht alle Arbeitgeber sind tarifgebunden, die Tarifbindung ist freiwillig. Deswegen zahlen nicht tarifgebundene Unternehmen aber nicht unbedingt niedrigere Löhne oder bieten weniger Leistungen als tarifgebundene Unternehmen. Neben den Flächentarifverträgen gibt es noch Haustarifverträge. In der Logistik trifft das jedoch nur auf vergleichsweise wenige große Logistikunternehmen, meist mit Standorten in mehreren Bundesländern, zu.

Für das Siegel fairerjob@logistik nehmen wir als Grundlage für die Prüfung die Lohnhöhe aus dem Flächentarifvertrag in dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Zulässig ist für das Siegel auch eine vergleichbare Entlohnung in Anlehnung an den Tarif, aber nicht darunter. Hat ein Unternehmen einen eigenen Haustarifvertrag mit den Gewerkschaften geschlossen, gilt dieser Haustarif als Grundlage für die Prüfung.