Jubiläumszuwendung / Zuwendung zu einem besonderen persönlichen Anlass

Treue wird belohnt.

Du bist schon 20 oder 25 Jahre oder sogar noch länger im gleichen Unternehmen? Herzlichen Glückwunsch an Dich und Deinen Arbeitgeber! Offensichtlich wisst Ihr, was Ihr aneinander habt. Einige Unternehmen zahlen aus diesem Anlass eine besondere Zuwendung. Das freut allerdings nicht nur Dich, sondern auch das Finanzamt, denn Sonderzuwendungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wenn Du ein Sachgeschenk bis zu einer festgelegten Höhe bekommst, ist dieses steuerfrei.

Jubiläumszuwendungen und Zuwendungen zu einem besonderen persönlichen Anlass sind nicht verpflichtend, sondern eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber als ein Kriterium die Zahlung einer Jubiläums- oder Sonderzuwendung auswählen.