Fahrtkostenzuschuss
wenn Du Dein eigenes Fahrzeug nutzt.
Wenn Du nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern mit einem privaten Pkw zur Arbeit fährst, kann Dir Dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zahlen. Dieser muss sich an die steuerlichen Regelungen für die Werbungskosten anlehnen. Dein Arbeitgeber muss diese Zahlungen dann pauschal versteuern, für Dich fallen keine zusätzlichen Steuern an. Wenn Du diesen Zuschuss erhältst, darfst Du die Fahrtkosten nicht mehr bei der Lohnsteuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Die gleichzeitige steuerfreie Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses und eines Jobtickets ist nicht möglich. Da der Fahrtkostenzuschuss in der Lohnbuchhaltung eher mit hohem Aufwand verbunden ist und immer wieder von den Steuerprüfern als steuerpflichtige Lohnersatzleistung mit der Folge von Nachzahlungen von Steuern und Sozialabgaben durch den Arbeitgeber eingestuft wird, wird diese Leistung eher weniger angewandt.
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss zahlen, können sie diese Leistung als Kriterium für das Premiumsiegel fairerjob@logistik angeben.